15.08.2002

Sperrzeitverkürzung: Schulterschluss von BWIHK und Automatenwirtschaft

Kürzlich beschloss die Landesregierung von Baden-Württemberg, die Sperrzeit für Spielstätten zu verkürzen. Statt wie bisher um 22 Uhr, dürfen die Freizeiteinrichtungen nun bis 24 Uhr geöffnet sein. Dies ist auch das Ergebnis der intensiven Bemühungen des Baden-Württembergsichen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK), der sich seit Jahren für eine Lockerung der Sperrzeiten einsetzt. „Viele Betriebe leiden unter der immensen Steuer- und Abgabenlast. Das Automatengewerbe wird immer wieder als Abschöpfungsquelle missbraucht. Zuletzt durch den Vorstoß des niedersächsischen Ministerpräsidenten mit der Idee einer Spieleinsatzsteuer auf Geld-Gewinn-Spiel-Geräte“, erklärt Nikolaus Sauer, Specher des BWIHK. Aus Sicht der Industrie- und Handelskammern müssen weitere Schritte zur Deregulierung folgen. „Spielstätten werden trotz der bis 24 Uhr verlängerten Öffnungszeiten auch weiterhin erheblich gegenüber Gaststätten mit Spielautomaten und Spielbanken benachteiligt. In den staatlichen Spielcasinos werden zum Teil bis 5 Uhr Spielgelegenheiten geboten.“ Eine Angleichung sei hier dringend erforderlich. Nikolaus Sauer betont: „Ein sachlicher Grund für eine Benachteiligung der Spielstätten ist nicht gegeben.“ Auch die Vergnügungssteuer treffe die Branche schwer. Hier setzt sich der BWIHK bei der Landesregierung dafür ein, diese abzuschaffen – entsprechend dem Vorbild des Freistaates Bayern.