Sperrzeiten in Hamburg bleiben zweigeteilt
In den Eilverfahren betreffend der Sperrzeiten in Hamburg hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht eine für die Spielhallenbetreiber negative Entscheidung getroffen. Das teilt der Vorsitzende des Hamburger Automaten Verbandes (HAV), Gundolf Aubke, mit. Vorangegangen waren gegensätzliche Entscheidungen der 15. und 17. Kammer des Verwaltungsgerichts.
"Durch die Entscheidung des OVG müssen nun alle Betreiber die Sperrzeiten einhalten", betont Aubke. "In diesem Eilverfahren sind nun alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft. Es ist davon auszugehen, dass die Ordnungsbehörden jetzt massiv gegen Verstöße vorgehen und diese ahnden werden. Wir bitten Sie dringend, umgehend die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten."
Hintergrund: Das Hamburgische Spielhallengesetz sieht für das Stadtgebiet unterschiedliche Sperrzeiten vor. In den klassischen Vergnügungsvierteln wie beispielsweise rund um die Reeperbahn sind die Sperrzeiten deutlich kürzer als sonst in der Stadt. Mehrere Unternehmer sehen sich deshalb benachteiligt. Sie hielten sich nicht an die verlängerten Sperrzeiten (5 bis 12 Uhr) und reichten zudem Klagen ein, die nun abgeschmettert wurden.