Spam-Ordner täglich einsehen
Das Landgericht Bonn verurteilte einen Anwalt zur Zahlung von 90 000 Euro Schadensersatz an eine Mandantin, weil er ihr in einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein E-Mail der Gegenseite mit einem Vergleichsangebot nicht rechtzeitig weitergeleitet hatte und die Vergleichsverhandlungen dadurch scheiterten(Az.: 15 O 189/13).
Der Anwalt hatte zu seiner Verteidigung vorgebracht, dass die fragliche E-Mail Versehentlich im Spam-Ordner seines Accounts gelandet sei und er erst nach mehreren Tagen durch ein Telefonat von dieser Mail erfuhr.
Das Gericht ließ diese Argumentation nicht gelten. Der Jurist führe seine E-Mail-Adresse auf seinem Briefkopf und stelle sie dadurch als Kontaktmöglichkeit bereit. Wer aber seinen E-Mail-Account im geschäftlichen Verkehr nutze, müsse auch den Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich aussortierte Mails zu entdecken. Der Anwalt habe insofern seine Sorgfaltspflicht verletzt.