09.11.2023

Schneider Automaten organisiert Webinar zur rechtlichen Situation

Die Gauselmann-Juristen Volker Nottelmann (l.) und Sylvia Palenberg erläutern die aktuelle rechtliche Situation. Christian Thele von Schneider Automaten (r.) moderiert das Webinar am 9. November.

Das Großhandelsunternehmen Schneider Automaten bot mit seinem Online-Infotag am 9. November einen Mehrwert für die knapp 90 Teilnehmer. „Ein Überblick zur rechtlichen Situation der Branche“ lautete das Thema.

Als Experten beleuchteten Sylvia Palenberg, Leiterin der Abteilung Genehmigungsverfahren, Merkur Spielothek und Volker Nottelmann, Syndikusanwalt der Gauselmann AG, in einem Parforceritt zahlreiche juristische Bereiche, die Automatenkaufleute zurzeit umtreiben. Christian Thele, Produktmanager und Referent der Geschäftsführung bei Schneider Automaten, moderierte die Online-Veranstaltung.

Evaluierung der Spielverordnung

Zu Beginn stand die Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung im Mittelpunkt. Diese wurde vom Bundeswirtschaftsministerium an die TU Dresden unter Projektleitung von Prof. Dr. Gerd Bühringer vergeben. Im Rahmen der vergangenen Branchenveranstaltungen wurde dutlich, dass der größte Kritikpunkt der Studie darin liegt, dass das Spielersperrsystem OASIS in Gaststätten nicht ausreichend umgesetzt werde. So kommunizierte es Prof. Bühringer beispielsweise auf dem 8. Bundeskongress zum Glücksspielwesen am 5. Oktober 2023.

„Jetzt wäre das Ergebnis ein anderes“, sagt Nottelmann. Er zielt damit auf den Untersuchungszeitraum der Studie von November 2021 bis Februar 2023 ab. Gleichzeitig unterstreicht der Jurist, dass OASIS-Verstöße kein Kavaliersdelikt sondern Ordnungswidrigkeiten seien. Ebenso wichtig sei aber der Fakt, dass der Spielvertrag nichtig sei, sollte OASIS nicht beachtet werden. „Die Spieler können ihr Geld zurückfordern“, legt Nottelmann dar. Hierbei stehen den Spielern in der Regel spezialisierte Anwaltskanzleien zur Seite.

Welche Schlüsse die Politik aus der Studie ziehe und in welche Richtung eventuelle Änderungen der Spielverordnung gehen werden, sei laut Sylvia Palenberg noch nicht abzusehen.

Details zu OASIS

Nottelmann thematisiert zudem, dass Ordnungsämter die Anzahl der OASIS-Abfragen in Spielhallen durch Aufsichtsbehörden erhalten. Sollten sich gravierende Unterschiede zwischen Abfragen und Umsätzen auftun, rücken die Ordnungsämter zwecks Kontrollen aus. Nottelmann und Palenberg machen in diesem Zusammenhang deutlich, dass bei den Betreibern vor Ort in den Spielhallen keine Daten von Spielern gespeichert werden. Dies ist eine häufig geäußerte Sorge von der Spielerseite. „Es werden nur die Daten von gesperrten Spielern gespeichert“, unterstreicht Nottelmann. Die Daten eines Gastes werden demnach nur mit der OASIS-Datenbank abgeglichen, ob der jeweilige Spieler gesperrt ist. Es könne also niemals nachvollzogen werden, wie oft gespielt werde, sagt Nottelmann. Diese Daten würden auch nicht an die Schufa oder ähnliche Unternehmen weitergeleitet.

Der klare Appell von Christian Thele lautet: „Sorgen Sie auch weiterhin für eine Umsetzung der OASIS-Abfragen. Nur so können wir die Gastro-Aufstellung weiter betreiben.“

Volker Nottelmann macht darauf aufmerksam, dass Spieler unbedingt nach jedem Verlassen neu zu kontrollieren seien. Der Grund dafür sei der sogenannte Panik-Button, der in Online-Casinos benutzt werden kann und eine 24-stündige Sperrung nach sich zieht. Diese werde innerhalb weniger Minuten bei OASIS registriert. Diesen Umstand würden sich auch manche Ordnungsämter zwecks Kontrollen zu Nutze machen.

Des Weiteren beantworteten Volker Nottelmann und Sylvia Palenberg zahlreiche Fragen zu speziellen juristischen Konstellationen und Landesgesetzgebungen. Mehr dazu lesen Sie in unserem ausführlichen Bericht in unserer Dezember-Ausgabe.