Schleswig-Holstein vergibt die ersten drei Lizenzen an Sportwettenanbieter
Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat die ersten drei Glückspiellizenzen an private Anbieter von Sportwetten vergeben. Polco Limited von Betfair, die Personal Exchange International der Jaxx SE (beide mit Firmensitz auf Malta) sowie Oddset von Nordwestlotto aus Kiel dürfen mit sofortiger Wirkung bis zum 30. April 2018 für Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein Sportwetten im Internet veranstalten.
Dies teilte Innenminister Klaus Schlie heute in Kiel mit. „Hohe Anforderungen an die Lizenzvergabe garantieren, dass nur seriöse und wirtschaftlich leistungsfähige Unternehmen auf dem Markt zugelassen werden“, sagte Schlie.
Die Genehmigungen sind an strenge Auflagen geknüpft. Die Unternehmen mussten anhand sehr umfangreicher Unterlagen ihre Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels nachweisen. Dazu gehörten beispielweise Konzepte zur sicheren Abwicklung von Zahlungen, zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Abwehr von Manipulationen und Betrug.
Außerdem mussten die Unternehmen darstellen, mit welchen Maßnahmen Minderjährige und gesperrte Spieler vom Wettbetrieb ausgeschlossen bleiben sollen, und wie sie die öffentliche Sicherheit, insbesondere die IT- und Datensicherheit gewährleisten wollen.
Für Sportwetten liegen Anträge von 23 weiteren Glückspielanbietern vor. Für Online-Casinospiele wie Poker, Roulette, Baccara und Black Jack haben 14 Antragsteller ihr Interesse angemeldet. Schlie sagte, die Anträge würden mit größter Sorgfalt bearbeitet. In den nächsten Wochen sei mit der Vergabe weiterer Lizenzen zu rechnen.
Schleswig-Holstein ist seit Jahresbeginn das bislang bundesweit einzige Land mit einem eigenen, europarechtskonformen Glücksspielgesetz. Es reguliert den Glücksspielmarkt durch klare Vorgaben. Glückspiele im Internet sind erlaubt. Private können Lizenzen für Sportwetten erwerben; eine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Anbietern gibt es nicht.
Der Staat bleibt Monopolist bei der Veranstaltung von Lottospielen, allerdings dürfen Private Lottoscheine verkaufen und annehmen.