16.02.2016

Saarland: Vollzugshinweise zu Übergangsregelung und Härtefallklausel

Das Wirtschaftsministerium des Saarlandes hat am 1. Februar 2016 Vollzugshinweise zu Paragraf 12 Saarländisches Spielhallengesetz (SSpielHG) erlassen, in denen die Übergangsregelung sowie die Härtefallklausel konkretisiert werden.

Wie in den meisten anderen Bundesländern benötigt auch im Saarland jeder Spielhallenbetreiber ab dem 1. Juli 2017 eine neue glücksspielrechtliche Erlaubnis.

„Der Antrag kann frühestens am 1. Juli 2015 und spätestens bis zum 31. Dezember 2016 gestellt werden. Verspätete Anträge sollen nicht mehr berücksichtigt werden“, weiß Rechtsanwalt Tim Hilbert, juristischer Berater des Fachverbandes Spielhallen (FSH).

Glücksspielrechtliche Erlaubnis rechtzeitig stellen

Soweit keine Versagungsgründe vorliegen, unter anderem keine Mehrfachkonzession und Einhaltung des Abstandsgebotes von 500 Metern zu anderen Spielhallen, bestehe ein Anspruch auf Erteilung einer neuen glücksspielrechtlichen Erlaubnis. Ein Abstandsgebot zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sei im Saarland nicht vorgesehen, so Hilbert.

Rechtsanwalt Tim Hilbert führt einige Punkte auf, die vor und bei Anträgen beachtet werden sollten:

1. Werden mehrere Spielhallen betrieben, so ist für jede Spielhalle ein Antrag zu stellen.

2. Soweit Härtefallanträge gestellt werden trifft den Betreiber die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der unbilligen Härte.

3. Innerhalb der Antragsfrist sind sämtliche erforderlichen Antragsunterlagen vollständig einzureichen.

4. Im Fall von Härtefallanträgen ist eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens erforderlich.

Frühzeitig erforderliche Unterlagen zusammenstellen

Insbesondere mit Blick auf die vorzulegende Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers empfiehlt der FSH, frühzeitig die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.

Die erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Erteilung einer neuen glücksspielrechtlichen Erlaubnis über den 30. Juni 2016 hinaus, finden Sie hier.