Hamburger Automaten-Verband erinnert an die Berichtspflicht
In einem aktuellen Rundschreiben erinnert der Hamburger Automaten-Verband (HAV) seine Mitglieder daran, rechtzeitig die Berichte zum Sozialkonzept einzureichen.
Bis zum 31. März 2016 müssen die Berichte über die Erfahrungen mit dem Sozialkonzept bei den Behörden abgegeben werden. „Wir erinnern schon jetzt an dieses Datum, da die Vorbereitung dieses Berichtes Zeit und Aufwand bedeutet“, lässt der Hamburger Automaten Verband verlauten.
Die Mitglieder sollten daher schon jetzt aktiv werden und diesen Bericht vorbereiten. Der HAV rät dazu, die bereits verschickten, wissenschaftlich überarbeiteten Sozialkonzepte zu verwenden.
Individuelle Beobachtungen nicht vergessen
Der Verband weist darauf hin, dass die Behörden zudem auch individuelle Beobachtungen, die in Bezug auf die Umsetzung des Sozialkonzeptes gemacht wurden, erwarten, wie zum Beispiel Eingangssituation und Verhalten von Spielgästen.
Für weitere Informationen und Fragen zu Unterlagen können sich Mitglieder an Eva Gramsch, die zweite Vorsitzende des HAV, wenden.
Neben dem Sozialkonzept rücken auch die glücksspielrechtlichen Erlaubnisse immer weiter in den Fokus der Automatenunternehmer. Nach derzeitiger Auffassung des Vorstandes sollten jedoch derzeit noch keine Anträge auf Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis für die Zeit nach dem 30. Juni 2017 gestellt werden.
Glücksspielrechtliche Erlaubnisse
Dem HAV zufolge sollte die Antragsstellung um die Jahreswende 2016/2017 erfolgen. Allerdings seien noch die Erfahrungen aus Berlin und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu zwei Verfassungsbeschwerden abzuwarten.