Saarland: Rauchverbot in Spielhallen vorerst gekippt
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat mit Beschluss vom 2. September 2024 auf Antrag einer Spielhallenbetreiberin im Wege einer einstweiligen Anordnung das im Dezember 2023 in Kraft getretene absolute Rauchverbot für Spielhallen im Saarland für ihre Spielhalle außer Vollzug gesetzt. Darüber informiert das OVG in einer Pressemitteilung.
Im Einzelnen hat das Gericht festgestellt, dass die Antragstellerin vorläufig (bis zum Ergehen einer abschließenden erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts im dort anhängigen Hauptsacheverfahren) nicht verpflichtet ist, zu gewährleisten, dass in ihrer Spielhalle in einem dort abgetrennten Raucherbereich, in dem keine Spielmöglichkeit angeboten wird (Raucherkabine), nicht geraucht wird.
Für staatliche Spielbanken gilt das Rauchverbot nicht
Weiter heißt es in der Pressemitteilung des OVG des Saarlandes: „Hintergrund ist, dass das Rauchen in den saarländischen Spielbanken in abgetrennten Raucherbereichen weiterhin zulässig ist. Der für das Spielhallenrecht zuständige 1. Senat des OVG ist deswegen überzeugt, dass die seit Ende letzten Jahres geltende Vorschrift des Saarländischen Spielhallengesetzes, die ein absolutes Rauchverbot in den saarländischen Spielhallen auch dann vorsieht, wenn dort ein abgetrennter Raucherbereich bzw. eine Raucherkabine vorhanden ist, verfassungswidrig ist; sie verletzt, so der Senat, die Antragstellerin in ihrer Berufsausübungsfreiheit, ohne dass ein diese Ungleichbehandlung rechtfertigender Grund vorliegt. Weder der Nichtraucherschutz noch der Spielerschutz oder das Ziel der Suchtbekämpfung stellten eine tragfähige Grundlage für ein absolutes Rauchverbot dar, das auf Spielhallen beschränkt sei (also nicht auch Spielbanken umfasse).“
Automaten-Verband-Saar: Das Rauchverbot sollte bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung weiterhin umgesetzt werden.
Der Vorstand des Automaten-Verband-Saar (AVS) weist in einem Rundschreiben ausdrücklich darauf hin, dass trotz des positiven Beschlusses des OVG jetzt in Spielhallen nicht wieder geraucht werden dürfe, auch nicht in einem abgetrennten Raucherbereich. „Die Frage, ob das absolute Rauchverbot verfassungswidrig ist – auch im Verhältnis zum erlaubten Rauchen in Spielbanken –, muss im Rahmen des Hauptsacheverfahrens verfassungsrechtlich geklärt werden, und zwar durch Vorlage entweder an den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes oder an das Bundesverfassungsgericht“, teilt der Verband mit.
Unabhängig davon werde der AVS-Vorstand das Landesverwaltungsamt sowie das Wirtschaftsministerium bitten, „verbindlich für alle Spielhallen im Saarland zu entscheiden, ob bis zur verfassungsgemäßen Klärung des absoluten Rauchverbots saarländischen Spielhallen gestattet wird, vorübergehend in abgetrennten Raucherbereichen wieder das Rauchen zu erlauben.“ Sobald uns diesbezüglich eine Entscheidung des Landesverwaltungsamtes in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium vorliegt, werden wir Sie unverzüglich informieren. Solange bitten wir Sie um Ihre Geduld. Der AVS werde seine Mitglieder umgehend informieren, sobald eine Entscheidung des Landesverwaltungsamtes in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium vorliegt.
Mehrere Medien, unter anderem die „Saarbrücker Zeitung“ und „sr.de“, berichten ebenfalls über das Eilverfahren.