16.09.2024

Saarland: In abgetrennten Raucherbereichen ohne Spielmöglichkeiten darf vorerst wieder geraucht werden

„Im Ergebnis bedeutet dies, dass derzeit wieder […] die Möglichkeit besteht in im Saarland gelegenen Spielhallen in abgetrennten Raucherbereichen, in denen keine Spielmöglichkeit angeboten wird, zu rauchen.“ Diese „vorläufige Außervollzugsetzung von $ 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 SSpielhG“ teilte das Landesverwaltungsamt des Saarlandes Spielhallenbetreibern im Saarland mit (siehe untenstehende Anlage).

Hintergrund ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Saarlandes vom 2. September 2024, wonach das OVG in einem Eilrechtsschutzverfahren festgestellt hat, dass sich das absolute Rauchverbot in saarländischen Spielhallen voraussichtlich als materiell verfassungswidrig erweisen wird.

Übergangsregelung

Auf die oben zitierte Übergangsregelung weist der Automaten-Verband Saar (AVS) seine Mitglieder hin: „Bis zum rechtskräftigen Abschluss des bereits beim Verwaltungsgericht Saarlouis anhängigen Hauptsacheverfahrens bzw. bis zu einer vom Landtag zu beschließenden entsprechenden Änderung des einschlägigen § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 des Saarländischen Spielhallengesetzes hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie auf Anregung des Automaten-Verband-Saar e.V. eine Übergangsregelung getroffen, die das Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 11.09.2024 allen Betreiberinnen und Betreibern von Spielhallen im Saarland mitgeteilt hat.“

Dem Schreiben des Landesverwaltungsamtes (LVA) Saarland zufolge besteht ab sofort wieder die Möglichkeit, in Spielhallen im Saarland in abgetrennten Raucherbereichen, in denen keine Spielmöglichkeit angeboten wird, zu rauchen.

Strenge Kontrollen erwartet

„Wir bitten Sie, diese vorläufige Rauchererlaubnis strikt zu beachten und Geldspielgeräte in abgetrennten Raucherbereichen/ -kabinen, deren Aufstellung gemäß der bis Anfang Dezember 2023 geltenden Rechtslage dort erlaubt war, zu entfernen. Wir müssen davon ausgehen, dass jetzt von den Behörden streng kontrolliert wird, ob Geldspielgeräte in den Raucherbereichen aufgestellt sind“, so der Automaten-Verband Saar.

Der Verband werde sich mit dem Wirtschaftsministerium in Verbindung setzen und darum bitten, dass die frühere Regelung, wonach maximal 2 Geldspielgeräte in den abgetrennten Raucherbereichen aufgestellt werden durften, wieder vorläufig erlaubt werde.

Entscheidungen des VG Saarlouis und des OVG des Saarlandes bleiben abzuwarten

Zudem weist der AVS darauf hin, dass die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Saarlouis und vermutlich auch des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in dem Hauptsacheverfahren abzuwarten bleiben.

Es ist auch davon auszugehen, dass sich die Landtagsfraktionen mit dem vorliegenden Beschluss des OVG befassen. Die Politiker werden sich beraten, ob das absolute Rauchverbot in Spielhallen aufgehoben oder ob „mit Blick auf mögliche Gesetzesänderungen erneut ein absolutes Rauchverbot in Spielhallen gelten wird“, wie das Landesverwaltungsamt im letzten Absatz seines Schreibens ausführt. Möglicherweise werde die Politik auch über ein absolutes Rauchverbot in Spielbanken beraten, um die diesbezügliche verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken im Sinne der Entscheidung des OVG herzustellen, so der Verband.

Keine Geldspielgeräte in den abgetrennten Raucherbereichen

Der AVS betont, dass in den wieder einzurichtenden abgetrennten Raucherbereichen keine Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen! Laut Verband empfehle es sich bereits am Eingang von Spielhallen darüber zu informieren, dass vorläufig wieder geraucht werden darf.

Der Automaten-Verband Saar wird seine Mitglieder über den weiteren Verlauf in Kenntnis setzen.

Hier das Schreiben des LVA des Saarlandes zum Herunterladen.