27.03.2002

Richter entscheiden: E-Mail hat Beweiskraft

E-Mail-Schriftverkehr zwischen einem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber besitzt in einem Prozess grundsätzlich Beweiskraft. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil (Az. 7 Ca 5380/01) entschieden. Die Richter wiesen die Zahlungsklage einer Sachbearbeiterin gegen ihren Arbeitgeber zurück. Bei Verhandlungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte die Arbeitnehmerin in einer E-Mail an ihren Vorgesetzten bestätigt, dass die vereinbarte Abfindung weitere Ansprüche ausschließe. Später klagte sie jedoch auf die Zahlung von zusätzlichen Prämien. Das Arbeitsgericht vertrat nun die Auffassung, dass die vorangegangene E-Mail-Korrespondenz weitergehende Ansprüche ausschließt. Weitere Antworten auf Fragen des Arbeitsrechts, mit denen Arbeitgeber und Vorgesetzte in ihrer täglichen Unternehmenspraxis konfrontiert sind, gibt das kürzlich erschienene Buch „Von der Einstellung bis zur Kündigung – Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Vorgesetzte“ von Rechtsanwalt Peter Wandscher. Das Handbuch berücksichtigt auch das am 1. Januar in Kraft getretene neue Schuldrechtsmodernisierungsgesetz.