Rheinland-Pfalz: Spielen in der Gaststätte erlaubt
In Rheinland-Pfalz dürfen Gaststätten ab dem heutigen 13. Mai wieder öffnen. Das bedeutet zugleich, dass auch dort aufgestellte Geldspielgeräte wieder betrieben werden dürfen, wie der Justiziar des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz, Tim Hilbert, nach Rücksprache mit der ADD mitteilt.
Der Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (6. CoBeLVO) Vom 8. Mai 2020 sei ein Verbot von Geldspielgeräten auch nicht zu entnehmen. Allerdings sind einige Punkte zu beachten, über die der Aufstellunternehmer seine Gastwirte informieren soll:
Voraussetzungen beachten
Die gebotenen Hygienemaßnahmen, insbesondere Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Desinfektion der Geldspielgeräte und Stühle nach jedem Beenden des Spiels ist erforderlich.
Das Bespielen eines Geldspielgerätes ist stets nur einem Spielgast zu gestatten. Gegebenenfalls kann durch das Anbringen von Bodenmarkierungen der Mindestabstand kenntlich gemacht werden.
In Gaststätten besteht ein Mindestabstand zwischen den Stühlen von einem Tisch zu den Stühlen des nächsten Tischs von mindestens 1,5 Metern. Demensprechend sollten auch die Geldspielgeräte in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern aufgestellt werden.
Da der Bar- und Thekenbereich für den Verbleib von Gästen geschlossen ist, sollten die Geldspielgeräte so aufgestellt werden, dass sie für die Gäste zugänglich sind.
Nach der Verordnung erfolgt eine Bewirtung ausschließlich an Tischen. Sollten Behörden hieraus den Schluss ziehen, dass eine Bewirtung an Geldspielgeräten nicht möglich ist, empfehlen wir, entsprechende Tische so aufzustellen, dass eine Bespielung der Geldspielgeräte möglich ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gastronomischen Einrichtungen haben bei Kundenkontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Gäste haben ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; diese darf nur unmittelbar am Platz abgenommen werden.
Die Öffnungszeiten sind auf 6 bis 22 Uhr begrenzt.