26.10.2012

Rheinland-Pfalz: ADD-Vollzugsdienst setzt Spielhallengesetz durch

Nadja Wierzejewski, Referentin für Glücksspielaufsicht der ADD, informiert sachlich über die konkreten Pläne. Im Hintergrund AVRP-Vorsitzender Wolfgang Götz.

Die Diskussion mit der Referentin für Glücksspielaufsicht war ein Paukenschlag auf der Herbstversammlung des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz. Die Kaufleute bekamen konkret zu hören, was sie in den kommenden Monaten erwartet. Positiv: Es wird Härtefallregelungen geben. Vieles liegt allerdings im Ermessen der ADD.

Nadja Wierzejewski ist so etwas wie der verlängerte Arm des Gesetzes, quasi eine Vollstreckerin. Sie arbeitet als Referentin für Glücksspielaufsicht für die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit Sitz in Trier. Diese wirkt seit 2000 als Mittler zwischen der Landesregierng und der kommunalen Selbstverwaltung. Dabei ist die ADD jetzt unter anderem auch für den Vollzug des Landesglücksspielgesetzes zuständig und hat damit hoheitliche Aufgaben. „Ich habe sechs Mitarbeiter, und wir sind im Aufstocken“, so die Referentin.

Unbegründete Ängste

Sie sagte weiter: „Ich habe in einzelnen Gesprächen in den vergangenen Wochen viel Verunsicherung und Angst erlebt. Diese Ängste sind zum größten Teil unbegründet.“

Die ADD werde freundlich, aber bestimmt und sachorientiert auf die Automatenkaufleute zugehen. Mit restriktiven Maßnahmen will man Anfang 2013 voll durchstarten. Klar sei auch: Viele der neuen Bestimmungen wie Sperrzeit, Zutrittskontrollen oder Werbe-Gestaltung sind mit sofortiger Wirkung  einzuhalten. Das Landesglücksspielgesetz ist zum 1. Juli in Kraft getreten.

„Unser ADD-Vollzugsdienst wird Kontrollen durchführen und auch Bußgelder verhängen.“ Selbst bei der Erteilung oder Verlängerung von Spielhallen-Erlaubnissen wird künftig offenbar die Zustimmung der ADD notwendig sein. „Wir haben die Vollmacht, auch vor Ort Durchsuchungen vorzunehmen und können die Erlaubnis für eine Konzession nachträglich widerrufen“, betont Nadja Wierzejewski.

Als neue Sperrzeit ist die Zeit von Mitternacht bis 6 Uhr einzuhalten. In Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium wird geklärt, wie mit den bisherigen Ausnahmeregelungen verfahren wird.

Einlasskontrolle: „Vor jedem Zutritt einer Person zu einer Spielhalle ist duch die Kontrolle des Ausweises sicherzustellen, dass keinen minderjährigen oder gesperrten Personen der Zugang gestattet wird.“ Praktisch wird gefordert, den Ausweis und die Identität von jedem Eintretenden zu kontrollieren!

Neu: Sperrlisten anlegen

Selbstsperre: „Personen, die dies wünschen, sind von der Teilnahme am Automatenspiel auszuschließen. Zu diesem Zweck sind Sperrlisten zu führen und bei den Einlasskontrollen abzugleichen.“

Geldausgabegeräte: „In einer Spielhalle dürfen keine Geräte aufgestellt werden, mit denen sich Spieler Geld beschaffen können.“

Die Werbung: „Von der äußeren Gestaltung der Spielhalle darf keine Werbung für das Spielangebot ausgehen. Auch darf nicht durch eine besonders auffällige Gestaltung ein zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb geschaffen werden.“ Nadja Wierzejewski: „Lachende Menschen, die gewonnen haben, sind eine unzulässige Werbung.“ Das Wort Casino, beispielsweise in Hessen verboten, dürfe benutzt werden. Genaue Werberichtlinien werden offenbar Anfang November verabschiedet.

Wichtig: Bei den Härtefallregelungen wird es möglich sein, dass mehr als eine Spielstätte innerhalb von 500 Metern weiter existieren darf! Dies gebiete der Vertrauens- und Bestandsschutz, so die ADD-Vertreterin. Auch sei letztlich „die Dichte der Spielhallen insgesamt in einer Stadt“ zu beachten.

Härtefallregelungen

Die Ausnahmen gelten allerdings nur für sogenannte Altbetriebe, die eine Erlaubnis vor dem 28. Oktober 2011 erhalten haben.

Auch beim „Zurückschrauben“ von Mehrfachkonzessionen will man bei Altbetrieben Entgegenkommen zeigen. So sei denkbar, dass eine Sechserkonzession zunächst auf eine Dreier-Konzession minimiert wird, wenn ein Konzept zur weiteren Anpassung vorliegt.