Spielerkarte für Automaten auf den Weg gebracht
Der Bundestag hat am 25. Oktober eine Ermächtigungsgrundlage für die Einführung einer Spielerkarte in Spielhallen mit Unterhaltungsspielgeräten geschaffen. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze (17/10961) nahm er bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/11164) an.
Spielhallen, in denen nur Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit aufgestellt sind, brauchen künftig keine Erlaubnis mehr.
Eingeführt wurde ein Unterrichtungsnachweis für die Automatenaufsteller, der belegt, dass der Unterrichtete die Rechtsvorschriften kennt, die für das Spielgewerbe notwendig sind. Es dürfen nur solche Personen Spielgeräte aufstellen, die diesen Unterrichtungsnachweis besitzen. Die Kosten für den Unterrichtungsnachweis liegen voraussichtlich unter 150 Euro.
Darüber hinaus wird vom Aufsteller der Nachweis eines Sozialkonzepts verlangt, das darlegt, wie er und seine Beschäftigten frühzeitig problematisches Spielverhalten erkennen.