06.08.2021

Regierungspräsidium Darmstadt: OASIS bundesweit erfolgreich gestartet

Erklärtes Ziel: Mit der zentralen Sperrdatei kann Spielsucht effektiver bekämpft werden.

Seit dieser Woche können deutschlandweit Veranstalter von Glücksspielen beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt den Anschluss an das zentrale, spielformübergreifende Spielersperrsystem OASIS beantragen (wir berichteten). In den ersten zwei Tagen wurden bereits über 3 000 Antragseingänge von Automatenaufstellern und Spielhallenbetreibern registriert. "Das eigens entwickelte IT-System zur Entgegennahme der Anträge läuft stabil und das RP-Team bearbeitet die Anträge unter Hochdruck", wird betont. Bereits ab Dienstag seien die ersten Nutzungsverträge versandt worden.

„Damit können die einzelnen Betriebstätten der Veranstalter zeitnah an OASIS angeschlossen werden, so dass dem Spielerschutz in Deutschland künftig noch besser Rechnung getragen werden kann“, erklärt Regierungsvizepräsident Dr. Stefan Fuhrmann. Die vom RP bereits vor mehreren Jahren entwickelte Spielersperre, die es für Spielhallen jedoch bislang so nur in Hessen und Rheinland-Pfalz gab, werde ab sofort bundesweit Spielerinnen und Spielern vor Glücksspielsucht schützen.

Dieser rein positive Blick auf das Geschehen steht im Kontrast zu einer Forum-Umfrage, in der auch kritische Töne laut geworden sind (wir berichteten). 

Wer gesperrt ist, darf an fast allen öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen (ausgenommen sind unter anderem Lotterien). Das RP Darmstadt führt als zentral zuständige Behörde die entsprechende Sperrdatei. Informationen zur Antragsstellung und zum Online-Antragsformular für die Glücksspiel-Veranstalter gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums rp-darmstadt.hessen.de unter Sicherheit/Glücksspiel/Spielersperrsystem-Oasis.

Hintergrund: Wie funktioniert OASIS

Wer unter Glücksspielsucht leidet, kann auf Antrag (Selbst- oder Fremdsperre) beim RP gesperrt werden. Bei Betreten einer Spielhalle, Spielbank oder Wettvermittlungsstelle wird die Identität mit dem Sperrsystem abgeglichen. Wenn eine Sperre in der entsprechenden Datei eingetragen ist, muss der Person der Zutritt verwehrt werden. Dies gilt analog auch für in Deutschland zugelassenes Online-Glücksspiel. Mehr Infos gibt es auf der RP-Website unter dem Suchbegriff Spielsuchtprävention.