Referenten favorisieren Internet-PC-Gebühr: 5,52 Euro
Die Rundfunkreferenten der Länder haben sich auf einem Treffen mit den Justiziaren von ARD und ZDF dafür ausgesprochen, ab 1. Januar 2007 auf Internet-PC’s eine ermäßigte Grundgebühr in Höhe von 5,52 Euro (für Radios) zu erheben, anstatt die volle TV-Gebühr in Höhe von 17,03 Euro.
Zudem sollen die PC-Gebühr nur die Betriebe zahlen, die noch kein gewerblich genutztes Autoradio angemeldet haben.
Dabei ist zu beachten, dass die Zweitgerätebefreiung für PC’s beim Vorhalten eines Autoradios nur für eine Betriebsstätte gilt. Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten, in denen sich neuartige Rundfunkgeräte befinden, werden weiterhin mehrfach belastet.
Nachdrücklich weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) darauf hin, dass der Kompromissvorschlag der Arbeitsebene noch lange nicht beschlossene Sache ist.
„Die Rundfunkreferenten haben kein politisches Mandat für einen solchen Beschluss, sie bereiten vielmehr die Entscheidungen der Intendanten der ARD und des Intendanten des ZDF vor. Die Intendanten werden möglicherweise auf ihrem Treffen am 11./12. September einen entsprechenden Beschluss fassen, dem dann noch die Rundfunkkomission der Länder zustimmen muss“, so ein DIHK-Sprecher.
Der DIHK setzt sich weiterhin für eine nachhaltige Lösung ein, nämlich für eine Verlängerung des Internet-PC’s-Gebührenmoratoriums (das heißt vorerst keine Rundfunkgebühren für PC’s) und eine breite Diskussion über eine nutzer- statt geräteabhängige Rundfunkgebühr.