Rechtsverordnung für Berliner Spielhallengesetz
Das Land Berlin wird unter Federführung der Senatsverwaltung eine Rechtsverordnung zu dem Spielhallengesetz Berlin erlassen. Diese Rechtsverordnung soll vor allem die Bedingungen an die Erteilung der neuen Spielhallenerlaubnisse nach dem Spielhallengesetz regeln. Das berichtet Dr. Damir Böhm, Rechtsberater des Fachverbandes Spielhallen.
So werde bestimmt, nach welchen Maßgaben die Behörden von dem „Soll-Abstand“ von 500 Metern abrücken können. Ferner werde festgelegt, bis wann die Erlaubnisanträge bei den Behörden eingehen müssen. Die Senatsverwaltung wolle somit erreichen, dass zum 31. Juli 2016 Rechtsklarheit hinsichtlich der genehmigungsfähigen Spielhallen besteht. Denn laut Spielhallengesetz des Landes Berlin erlöschen die bestehenden Erlaubnisse nach § 33i GewO zum 31. Juli 2016. Danach benötigt jeder Spielhallenbetreiber die neue Erlaubnis nach dem Spielhallengesetz.
Die Bezirksämter des Landes Berlin haben sich laut Dr. Böhm bereits einen Überblick über die vorhandenen Spielhallen und mögliche Kollisionen aufgrund der Abstandsregelung verschafft. Die Behörden versprechen sich von der Rechtsverordnung klare Maßgaben bei der Ausübung der ihnen obliegenden Ermessensentscheidung.
Sobald die Rechtsverordnung in Kraft getreten ist, wird der Fachverband Spielhallen umgehend über den genauen Inhalt informieren. Dann könne auch eingeschätzt werden, ob diese Regelungen rechtlich haltbar sein werden.