22.10.2014

Bundesregierung verteidigt gewerbliches Spiel

Aus Anlass der bevorstehenden sechsten Änderung der Spielverordnung haben einige Abgeordnete der Fraktion "Die Linke" im Deutschen Bundestag eine aus 16 Einzelfragen bestehende "Kleine Anfrage" dazu gestellt. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung vielfach auf die Zuständigkeit der Länder, verteidigt die vorgesehenen Übergangsfristen und stellt klar, dass sie ein Verbot von Spielautomaten außerhalb von Spielbanken (norwegisches Modell) nicht in Erwägung zieht.

Auch von einem zentralen Sperrsystem mit spielübergreifender Spielerkarte hält die Bundesregierung offenbar wenig: Ein solches Vorgehen stelle "einen föderal aufgebauten Staat mit unterschiedlichen Kompetenzen von Bund und Ländern für das Glücksspiel vor große Herausforderungen", heißt es in der Antwort ausweichend.

Ganz klar fällt dagegen die Antwort auf die Frage nach Fällen von Missbrauch des Automatenspiels für Geldwäsche aus: "Der Bundesregierung sind keine Ermittlungsverfahren bekannt, die aus Anlass eines eventuellen Missbrauchs des Automatenspiels zum Zwecke der Geldwäsche eingeleitet wurden."

Die Einordnung des gewerblichen Spiels im Gewerberecht zu überdenken, sieht die Bundesregierung keinen Anlass. Als Folge der Kompetenzübertragung im Rahmen der Föderalismusreform seien im Glücksspieländerungsstaatsvertrag Regelungen über Spielhallen getroffen worden, die durch Spielhallengesetze der Länder ergänzt worden seien. Für den Vollzug dieser Regelungen seien in den Ländern vielfach die örtlichen Behörden, nämlich unter anderem die Gewerbebehörden zuständig.