05.07.2012

Ramsauer stellt neues Bauplanungsrecht vor

Bundesbauminister Ramsauer plant eine Verschärfung des Baurechts, die auch Neueröffnungen von Spielstätten betrifft.

Mit einem verschärften Baurecht plant Peter Ramsauer (CSU), Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Eröffnung weiterer Spielstätten zu unterbinden.

Ramsauer hat dem Kabinett am Donnerstag den zweiten Teil der Reform des Bauplanungsrechts vorgelegt.

Nachdem im ersten Teil 2011 Energie- und Klimapolitik Schwerpunkt der Änderungen war, geht es jetzt um die Reduzierung des Flächenverbrauchs und familienfreundliche Städte, die stärkere Regulierung von Spielstätten in Städten und die Erleichterung von Kindergärten in Wohngebieten.


Zudem sollen die Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, die Entwicklung im Außenbereich planerisch zu regeln, wie zum Beispiel die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude.



Mit dem neuen Baugesetzbuch wird klargestellt, dass das Instrument eines "Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren" ausdrücklich auch zur Steuerung von Vergnügungsstätten genutzt werden kann. Dies soll den Kommunen laut Bundesbauministerium die gezielte Auseinandersetzung mit diesem wichtigen städtebaulichen Thema erleichtern.

„Mit diesem Gesetz bekommen die Kommunen ein Instrument, dem Wildwuchs an Spielhallen Einhalt zu gebieten. In Quartieren, die von Kindern und Jugendlichen stark frequentiert werden, muss es Grenzen geben", sagt Ramsauer in einer Pressemitteilung des Bundesbauministeriums.

Allerdings herrscht für bereits bestehende Spielstätten auch nach der Verschärfung des Baurechts Bestandsschutz.