PTB weist Behauptungen der Kriminalbeamten zurück
Der „Bund Deutscher Kriminalbeamter“ (BDK) hatte am 10. Februar 2012 eine Stellungnahme an den Landtag Schleswig-Holstein zum geplanten Spielhallengesetz des Landes veröffentlicht. Der BDK behauptete in seinem Schreiben, dass die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) mit dem praktizierten Zulassungsverfahren von Geldspielgeräten Straftaten billigend in Kauf nähme.
In einer Erklärung reagierte die PTB nun auf diese Anschuldigungen.
Der BDK unterstellt in seinen Äußerungen, „dass die aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Spielverordnung nicht eingehalten werden, sondern zusätzlich Straftaten wie Steuerverkürzung und Geldwäsche ermöglicht werden“, heißt es in der Erklärung der PTB.
Diese Behauptung entbehre laut PTB jeglicher Grundlage und wird von der Behörde daher entschieden zurückgewiesen.
Die Erklärung der PTB kann in der unten stehenden pdf-Datei nachgelesen werden.