Privates Surfen am Arbeitsplatz
Mehr als 90 Prozent aller vernetzten Arbeitnehmer surfen und mailen privat am Arbeitsplatz. Fast die Hälfte verbringt dabei wöchentlich über drei Stunden ihrer Arbeitszeit. Der deutschen Wirtschaft entstehe dadurch jährlich ein Schaden in Höhe von rund 54 Milliarden Euro, berichtet der Bonner Informationsdienst „Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte“.
Grundsätzlich ist die private Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses ohne ausdrückliche Erlaubnis durch den Arbeitgeber verboten. Duldet er das Surfen seiner Mitarbeiter jedoch länger als ein halbes Jahr, kommt dies einer Erlaubnis gleich, da es sich dann um eine so genannte betriebliche Übung handelt, erläutert der Informationsdienst.
Ob offiziell erlaubt oder stillschweigend geduldet: Die Mitarbeiter dürfen die Internetfreiheit nicht grenzenlos ausnutzen, keine kostspieligen 0190er-Nummern wählen oder Kinderpornografie laden. Andernfalls drohen Abmahnung oder sofortige Kündigung.
Ist die private Nutzung erlaubt, darf der Arbeitgeber Inhalte oder Verbindungsdaten privater Nachrichten nicht protokollieren oder anderweitig aufzeichnen und kontrollieren. Andernfalls verletzt er das Fernmeldegeheimnis, warnt der Informationsdienst. Selbst wenn er das private Surfen generell verbietet, darf er nur bei gewichtigen Sicherheits- oder Verdachtsgründen Kontrollen vornehmen. Andererseits dürfen die Mitarbeiter keine Anti-Überwachungsprogramme einsetzen.