11.08.2016

Pokerprofi fordert erneut einheitliche Bewertung durch Gerichte

Pokerspieler Eddy Scharf gibt ein Update über seine Verfassungsbeschwerde. Hier ist ein Screenshot aus dem Interview mit dem Youtube-Kanal "Plan P" zu sehen.

Der Name Eddy Scharf ist mittlerweile nicht nur in Pokerkreisen bekannt. 2009 verlangte das Finanzamt Köln/Mitte von ihm rückwirkend für die Jahre 2003 bis 2008 die Zahlung einer sechsstelligen Steuersumme auf seine Pokergewinne.

Eddy Scharf prozessierte gegen diesen Bescheid. In erster Instanz wurde die Klage 2012 abgewiesen. Die Revision im Jahr 2015 vor dem Bundesfinanzhof hatte ebenfalls keinen Erfolg. Anfang 2016 legte Scharf Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht ein.

Eddy Scharf erläuterte in einem Interview mit dem Poker-YouTube-Kanal „Plan P“ den aktuellen Status. Scharf habe bisher zwar noch keine Antwort aus Karlsruhe, meint aber ein Umdenken bei manchen Gerichten und Finanzämtern festzustellen.

Ein wesentlicher Grund für die Verfassungsbeschwerde ist für Scharf die unterschiedliche Bewertung des Pokerspiels. Von vielen Gerichten werde Poker als Glücksspiel bewertet, aber von Finanzgerichten nicht. Laut Scharf müsse das Spiel von verschiedenen Gerichten einheitlich bewertet werden.

Hier ist das Interview zu sehen.