Erste Klagen gegen Losverfahren in Niedersachsen
Etwas mehr als zwei Monate liegen die ersten Auslosungen von niedersächsischen Spielhallen zurück, die ab dem 1. Juli 2017 schließen müssen.
Wie zu erwarten war, ging nun am 9. August 2016 die erste Klage gegen das Losverfahren beim Verwaltungsgericht Hannover ein. Klaus-Dieter Leßmann, Automatenunternehmer in der Region Höxter/Holzminden und in mehreren Verbänden engagiert, hat zusammen mit Prof. Dr. Florian Heinze, Rechtsanwalt und Justiziar des Automatenverband Niedersachsen (AVN) die Klage vorbereitet.
Auch in der lokalen Presse findet dieses Ereignis Beachtung. Die „Neue Presse“ zitiert Leßmann mit den Worten: „Seit sieben Jahren lasse ich nur über 21-jährige in meine Läden, betreibe also auf Eigeninitiative Jugendschutz. Und nun werde ich durch ein willkürliches Losverfahren bestraft.“
Prof. Dr. Heinze erwartet, dass „letztlich das Bundesverwaltungsgericht über den Fall entscheiden muss“. „Da gehört meiner Auffassung nach die Entscheidung auch hin“, sagt er in der „Hannoversche Allgemeine Zeitung“.
Heinze spricht in der Zeitung „Bild“ von 200 bis 300 Klagen, die allein er für seine Mandanten in den nächsten Tagen einreichen werde.
„Ich bin mir sicher, dass solch ein Losentscheid keinen Bestand vor Gericht haben wird“, sagt Rechtsanwalt Heinze in der „Bild“.