OVG Lüneburg erklärt drastische Erhöhung der Vergnügungssteuer in Ronnenberg für unwirksam
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG Lüneburg) hat die Vergnügungssteuersatzung von Ronnenberg, eine Kommune südwestlich von Hannover, für unwirksam erklärt.
"Bedauerlicherweise liegt uns bislang nur der Urteilstenor vor, weswegen die Gründe, die zur Feststellung der Unwirksamkeit führten, den in den nächsten Wochen zu erwartenden schriftlichen Urteilsgründen vorbehalten sind", kommentiert BA-Justiziar Stephan Burger in einem Rundschreiben.
Der Rechtsanwalt führt aus: "Die Stadt Ronnenberg hatte bis ins Jahr 2014 durch ihre Vergnügungssteuersatzung einen sogenannten Pauschalsteuersatz in Höhe von 160 Euro zur Besteuerung von Geldspielgeräten verwendet (...) Der Satzungsentwurf, welcher eine Vergnügungssteuer in Höhe von 19 Prozent des Einspielergebnisses vorsah, wurde am 4. Juni 2014 beschlossen und durch Aushang in der Zeit vom 17. Juni bis 30. Juni 2014 bekannt gemacht. Der einzelne Aufstellunternehmer in Ronnenberg hatte also etwa 13 Tage Zeit, sich auf den neuen Steuersatz einzustellen, der am 1. Juli 2014 in Kraft trat. Dass die Besteuerung in Höhe von 19 Prozent des Einspielergebnisses den ursprünglichen Steuersatz nach dem Stückzahlmaßstab vervielfachte, interessierte die Kommune vorliegend nicht weiter."
Erfolg von Professor Dr. Florian Heinze
Weiter würdigt Stephan Burger: "Die Satzung wurde folglich im Rahmen eines Normenkontrollklageverfahrens gem. § 47 VWGO durch den Justitiar des Automaten-Verbandes Niedersachsen e.V. (AVN) und des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes e.V. (NAV), Professor Dr. Florian Heinze, angegriffen. Er rückte insbesondere die Widersprüchlichkeit einzelner Satzungsbestimmungen, die fehlende Übergangsfrist und fehlende kalkulatorische Abwälzbarkeit im Hinblick auf die veränderten, rechtlichen Rahmenbedingung für die Aufstellung von Geldspielgeräten in den Vordergrund. Das Gericht ist augenscheinlich der Argumentation gefolgt. In welchem Punkt dies geschah, lässt sich ohne die Urteilsgründe nicht feststellen."
Achtung: Haushaltsberatungen stehen an
Ein wichtiger Tipp: "In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass in vielen Kommunen der Bundesrepublik derzeit die Haushaltsberatungen anstehen. Für Automatenunternehmer bedeuten die Haushaltsberatungen der Kommunen in vielen Fällen eine Vergnügungssteuererhöhung. Wir bitten Sie, das Geschehen in Ihrer Kommune aufmerksam zu verfolgen und gegebenenfalls. politisch tätig zu werden."
Der Kampf gegen die Vergnügungssteuer beginne nämlich im Idealfall vor den Beratungen zu einer möglichen Steuererhöhung. So habe der BA das sogenannte BAKit aufgelegt, welches den Aufstellunternehmen wichtige und praktische Hinweise zum Umgang mit der Vergnügungssteuer vor Ort gibt.
BAKit kostenlos auf www.baberlin.de ordern
"Das BAKit steht für Sie auf der Webseite <link http: www.baberlin.de>www.baberlin.de kostenlos zum Download bereit oder kann gegen eine Schutzgebühr im praktischen Ordner beim BA bestellt werden", so BA-Justiziar Stephan Burger.