02.03.2012

OLG bestätigt striktes Rauchverbot in Brandenburger Spielstätten

Das strikte Rauchverbot in Brandenburgs Spielstätten ist zulässig, entschied das OLG Brandenburg/Havel.

Das ausnahmslose Rauchverbot in brandenburgischen Spielstätten ist verfassungsgemäß.

„Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg an der Havel am 1. März 2012 bei zwei Bußgeldverfahren in letzter Instanz“, berichtet die Märkische Allgemeine Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 1. März.

Die Richter meinten, dass Spielstätten nicht mit gastronomischen Einrichtungen gleichzusetzen seien. Ausnahmeregelungen soll es nur für Hotels und Gaststätten geben. 

Dort diene die Ausnahmeregelung für Raucher dem „geselligen Beisammensein". Eine Spielhalle erfülle dagegen "keine geselligen Zwecke", so die Begründung des Gerichts.

„Gegen die Regelung hatte ein Spielhallenbetreiber aus dem Raum Eisenhüttenstadt geklagt, der zweimal zu Geldbußen von je 300 Euro verurteilt worden war, weil er in einem separaten Raum einer Person das Rauchen gestattet hatte“, berichtet die Märkische Oder-Zeitung.

Die Entscheidungen des OLG Brandenburg an der Havel: Az.: 53 Ss-OWi 404/10 (204/10), 53 SS-OWi 257/11 (137/11).