12.12.2023

„Ohne Kanalisierung keine Prävention“

Prof. Dr. Johannes Dietlein stellt in der Dezember-Ausgabe (Nr. XII/39. Jg./50. Woche) des Fachmagazins "Behördenspiegel" fest: "Die Reform des Saarländischen Spielhallengesetzes gefährdet das Kanalisierungskonzept des Glücksspielstaastvertrages."

Der "Behördenspiegel" ist das Leitmedium des Öffentlichen Dienstes.

Prof. Dr. Johannes Dietlein (Archivfoto)

Prof. Dr. Johannes Dietlein betont im Fachmagazin „Behördenspiegel“: „Spielerschutz lässt sich nur im Rahmen legaler und staatlich kontrollierter Glücksspielangebote realisieren.“

Dietlein ist Inhaber des Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre und Direktor des Zentrums für Informationsrecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

„Paradigmenwechsel“  im Saarländischen Spielhallengesetz

Er spricht in seinem Beitrag von „sichtbaren Regulierungsdefiziten“. Ihm zufolge stehe der Staat „vor der gewaltigen Aufgabe, die offenkundig außer Kontrolle geratene Nachfrage in geeignete legale Bahnen zuückzuführen“. Umso überraschander sei für Dietlein der aktuelle Vorstoß des Saarländischen Landtags zur Reform des Saarländischen Spielhallengesetzes. Wir berichteten. Dietlein führt aus, dass dem Gesetz zufolge nicht mehr der Spieltrieb, sondern das Angebot von Geldspielgeräten in Spielhallen in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt werden solle. Der Rechtswissenschaftler erkennt hierin einen „Paradigmenwechsel“, der vielfältige Fragen aufwerfe.

Ziele des Glücksspielstaastvertrages

Dietlein erinnert an eines der zentralen Ziele des Glücksspielstaastvertrages, auf den sich die 16 Bundesländer geeinigt hatten, nämlich „durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken“.

„Soll dieser Regulierungsansatz im Saarland künftig (im Saarland) nicht mehr gelten?“, fragt Dietlein.

„Kanalisierungsversagen“

Juristisch sei die Sache klar. Für die Länder gelte das Prinzip der Vertragstreue. Einzelne Länder können sich laut Dietlein nicht eigenmächtig darüber hinwegsetzen. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die staatlichen Vorbehaltsrechte entfiele vollständig, sofern man sich von diesem Begründungsmodell verabschiede. Laut Dietlein geriete dann auch das Lottomonopol ins Wanken. Vor allem aber stehe der „prohibitive Grundansatz“ Dietlein zufolge in einem „deutlichen Kontrast zu den realen Verhältnissen in den Städten und Gemeinden unseres Landes“.

„Mit diesem Kanalisierungsversagen gehen sämtliche Bemühungen um einen zeitgemäßen Spielerschutz ins Leere“, sagt Dietlein.

Der Beitrag ist in der Dezember 2023-Ausgabe des Behördenspiegel (Nr. XII/39. Jg./50. Woche, Seite 9) erschienen.