NRW: Wetten im Wettbüro wieder erlaubt
Laut der nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung vom 2. November mussten Wettannahmestellen und Wettbüros noch geschlossen bleiben, eine aktualisierte Fassung vom 10. November hingegen besagt, dass dort unter bestimmten Voraussetzungen wieder Wetten platziert werden dürfen.
Im Paragraf 10 der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung wurde der Absatz 1a neu eingefügt. Dort heißt es: „(1a) In Wettannahmestellen, Wettbüros und so weiter ist nur die Entgegennahme der Spielscheine, Wetten und so weiter gestattet. Ein darüber hinausgehender Aufenthalt in den betreffenden Einrichtungen (etwa zum Mitverfolgen der Spiele und Veranstaltungen, auf die sich die Wetten beziehen) ist unzulässig. Die Anzahl von gleichzeitig in den Geschäftsräumen anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter nicht überschreiten.“
Ähnliche Bestimmungen gelten bislang nur in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.