NRW: Städte- und Gemeindebund relativiert Steuerempfehlungen
Bereits Ende November 2013 hatte der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalens den Kommunen empfohlen zur Einsatzbesteuerung überzugehen.
Das Forum für Automatenunternehmer in Europa berichtet, dass „leider viele Kommunen auf die Initiative des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes direkt reagiert haben“.
Nun liegt ein aktuelles Schreiben des Städte- und Gemeindebundes vom 19. März 2014 vor.
„Dieses erneute Schreiben ist aufgrund des Informationsaustauschs der Kollegen des Deutschen Automaten-Verbandes e.V. mit Repräsentanten des Städte- und Gemeindebundes NRW verfasst worden“, so das Forum.
Das Schreiben relativiert zwei Kernaussagen des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes aus dem vergangenen Jahr:
- Die Umstellung der Bemessungsgrundlage auf den Spieleinsatz wird nicht mehr als zwingend angesehen.
- Wird der Spieleinsatz als Bemessungsgrundlage gewählt, dürfte ein Steuersatz zwischen drei und vier Prozent geeignet sein, das bisherige Aufkommen an Vergnügungssteuern zu realisieren.
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Der Verband rät dazu, dieses Schreiben für Gespräche vor Ort zu nutzen, wenn Kommunen beabsichtigen, die Bemessungsgrundlage auf den Spieleinsatz umzustellen.
Das Schreiben des Städte- und Gemeindebundes steht unterhalb der Nachricht als Download zur Verfügung.