05.07.2002

NRW-Landesregierung hebt Vergnügungssteuergesetz auf

In Nordrhein-Westfalen sollen künftig die Kommunen die Höhe der Vergnügungssteuer regeln und das Vergnügungssteuergesetz aufgehoben werden. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Rahmen der Haushaltsberatungen einer Initiative von Innenminister Dr. Fritz Behrens zugestimmt, die die Kommunen im Land finanziell entlasten wird. „In enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir Vorschläge erarbeitet, die den Städten und Gemeinden spürbare Vorteile verschaffen. In stärkerem Maße werden die Kommunen eigenverantwortlich entscheiden können“, erklärte Behrens . Das beschlossene Entlastungspaket soll die Handlungsfreiheit der Kommunen erweitern und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand in den Gemeinden weiter reduzieren, heißt es in der Pressemitteilung der Landesregierung. In diesem Sinne werden im jetzt vorgelegten Referentenentwurf sieben Gesetze und drei Rechtsverordnungen geändert beziehungsweise aufgehoben. Hinzu kommen weitere finanzielle Entlastungen. Mit den Änderungen würden Modellversuche umgesetzt, die im Rahmen des so genannten Kommunalisierungsmodellgesetzes bereits erfolgreich durchgeführt worden seien. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört auch , dass die Kommunen die Höhe der Vergnügungssteuer selbst regeln. Der Deutsche Automaten-Verband (DAV) ist sich der Brisanz dieser Entscheidung durchaus bewusst und wird bereits auf dem morgigen Landesparteitag der CDU in Siegen aktive Gespräche mit den Politikern aufnehmen.