NRW: E-Zigaretten fallen nicht unter das Rauchverbot
In einer aktuellen DAV-Depesche gibt Michael Eulgem bekannt, dass der Konsum von E-Zigaretten in Gaststätten und Spielstätten Nordrhein-Westfalens nicht mehr verboten ist.
Bekanntlich zählt das Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen zu den strengsten in Deutschland. Das Rauchen ist in Gaststätten, ebenso wie in Spielhallen, ohne Ausnahme verboten. Selbst E-Zigaretten fielen bisher unter das Verbot.
Aktuell hatte ein Gastwirt gegen die Stadt Köln geklagt, die gegen ihn wegen des Duldens des Gebrauchs von E-Zigaretten eine Ordnungsverfügung erlassen hatte.
Michael Eulgem, Justiziar des Deutschen Automaten-Verbandes, führt aus: "Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem gestern verkündeten Urteil E-Zigaretten aus dem Geltungsbereich des Nichtraucherschutzgesetzes ausgenommen. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass E-Zigaretten nicht im Sinne des Gesetzes geraucht werden. Durch die Verbrennung von Tabakprodukten entstehender Rauch werde nicht inhaliert, weil kein solcher Tabak verbrannt werde, sondern nur eine in der E-Zigarette vorhandene Flüssigkeit verdampfe." Auch seien die Gefahren des Passivrauchens spekulativ und zu vernachlässigen.
Konsum von E-Zigaretten in Spielstätten
Rechtsanwalt Eulgem: "Da nach dem nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz Gaststätten und Spielhallen gleichgestellt sind, hat dieses Urteil auch direkte Auswirkungen auf den Konsum von E-Zigaretten in Spielhallen. Die durch das Gericht hier angestellten Überlegungen gelten unmittelbar auch für Spielhallen. E-Zigaretten dürfen nach diesem Urteil auch in Spielhallen konsumiert werden."
Das Urteil wird noch in schriftlicher Form veröffentlicht. Das Verfahren hat das Aktenzeichen 7 K 4612/13. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wurde von dem Verwaltungsgericht Köln zugelassen.