NRW: Änderungen beim Sachkundenachweis
Wie das Forum der Automatenunternehmer berichtet, hat das Innenministerium Nordhein-Westfalens in seinem neuesten Erlass vom 28. März 2022 die Bedingungen zum Bestehen des Sachkundenachweises angepasst.
Eine Prüfung gelte nun als bestanden, wenn:
- mindestens 70 Prozent richtig beantwortet worden sind,
- von den Fragen des Rechts- und Sachgebietes nach Paragraf 4 Nr. 1-4 jeweils vier Fragen richtig beantwortet worden sind,
- von den Fragen des Rechts- und Sachgebietes nach Paragraf 4 Nr. 5 jeweils drei Fragen richtig beantwortet worden sind.
Hier finden Sie die Verordnung über die Anforderungen an den Sachkundenachweis und die besonderen Schulungen des Personals von Spielhallen im Land Nordrhein-Westfalen (Stand: 6. Oktober 2021).