28.05.2021

Nordrhein-Westfalen erlaubt schrittweise Öffnung von Spielhallen und Gastronomie – DAV mit virtueller Mitgliederversammlung am 1. Juni

Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalens hat eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Aus dieser ergeben sich wesentliche Neuerungen für Spielhallen und Gastro-Betriebe.

„Maßgeblich für Lockerungen jedweder Art ist weiterhin die 7-Tage-Inzidenz. Hier sind 3 Stufen definiert, wobei für Spielhallenbetriebe allein die Inzidenzstufe 2 maßgeblich ist. Liegt eine 7-Tage-Inzidenz von höchstens 50 vor, dann ist der Betrieb von Wettannahmestellen, Spielhallen, Spielbanken und ähnlichen Einrichtungen zulässig“, fasst der Deutsche Automaten-Verband zusammen.

Drei-Stufen-Plan

Tagesaktuelle Daten für jeden Standort können auf hier eingesehen werden.

„Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen auch im Innenbereich ist ebenfalls ab einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 50 möglich. Ab diesem Zeitpunkt können Geldspielgeräte in der Gastronomie wieder betrieben werden“, so der DAV.

Der Dehoga liefert hier weitere Details.

DAV veranstaltet am 1. Juni eine virtuelle Mitgliederversammlung

Zu allen aktuellen Themen veranstaltet der Deutsche Automaten-Verband (DAV) am 1. Juni 2021, 13 Uhr eine virtuelle Mitgliederversammlung. Über einen Link auf der Homepage des DAV können Sie sich zur Online-Versammlung anmelden.