Norbert Moser: Geldspielgerät ist kein Geldwechsler
„Ein Geldspielgerät mit Banknotenakzeptor und -dispenser kann einen Geldwechsler in einer Spielstätte nicht ersetzen. Die Unfallverhütungsvorschrift schreibt zwingend einen Wechselautomaten vor“, betont Norbert Moser, Obmann für das Sachgebiet Spielstätten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Anders verhalte es sich nur bei der Gastronomie-Aufstellung. Norbert Moser macht in diesem Zusammenhang weiterhin deutlich, dass das Personal in Spielstätten keine Zugriffsmöglichkeiten auf Bargeld in Wechselautomaten haben dürfe. Das Geld sei lediglich aus der gesicherten Wechselkasse zu entnehmen.