Niedersächsischer Städtetag fordert Spielhallenregelung wie in Rheinland-Pfalz
Der Niedersächsische Städtetag fordert die Landesregierung auf, den Gewerbebehörden eine flexible Handhabung der Härtefallregelungen des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) zu ermöglichen. Die Städte sprechen sich für die Übernahme der Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Glücksspielgesetzes in niedersächsisches Recht aus.
Spielhallen in Niedersachsen benötigen aktuell eine Betriebserlaubnis sowohl nach Gewerbe- als auch nach Glücksspielrecht. Für Spielhallen, denen bis zum 28. Oktober 2011 nach Gewerberecht eine Genehmigung erteilt wurde, gilt eine fünfjährige Übergangsregelung. Bis zum Ablauf des 30. Juni 2017 benötigen sie lediglich eine Betriebserlaubnis nach Gewerberecht. Danach benötigen auch sie eine Erlaubnis nach dem GlüStV. Diese sogenannten Altspielhallen dürfen dann nicht mehr als Mehrfachkomplexe betrieben werden, zu benachbarten Spielhallen sind mindestens 100 Meter Abstand zu halten.
"In Folge dieser Regelung müsste von den rund 1 900 Spielhallen in Niedersachsen fast jede zweite bis zum Ablauf des 30. Juni 2017 schließen. Dies trifft besonders Großstädte. So wird die Stadt Hannover allein im Steintorviertel 22 Spielhallen die Erlaubnis entziehen müssen", sagt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel.
Mit Rücksicht auf die berufliche Existenz der Betreiber und die Amortisation von Investitionen verlängern Härtefallregelungen anderer Bundesländer die Fünf-Jahres-Frist, in Rheinland-Pfalz bis zum Außer-Kraft-Treten des GlüStV am 30. Juni 2021, sofern ein Mehrfachkomplex nicht mehr als 48 Geldspielgeräte aufstellt. Die niedersächsische Landesregierung möchte dagegen einen harten Kurs gegen die Spielhallen fahren und auf die Anwendung der Härtefallregelung des GlüStV weitgehend verzichten.
"Die geplanten Schließungen stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Berufs- und Eigentumsfreiheit dar. Schon heute empfehlen die Verbände der Spielhallenbetreiber ihren Mitgliedern zu klagen und Schadensersatz geltend zu machen. Dieses hohe Prozess- und Kostenrisiko tragen allein die niedersächsischen Kommunen", so Präsident Klingebiel.