Niedersachsen: Wirtschaftsministerium erteilt verbindliche Anweisung
In mehreren Veranstaltungen und Rundschreiben haben sowohl der Nordwestdeutsche Automaten-Verband (NAV) als auch der Automatenverband Niedersachsen (AVN) in der Vergangenheit über Härtefallanträge informiert.
Prof. Dr. Florian Heinze, der als Justiziar für beide BA-Landesverbände tätig ist, informiert die niedersäsischen Automatenunternehmer in einem aktuellen Schreiben über die neue, beunruhigende Entwicklung.
Laut Prof. Heinze war bislang die Frage unbeantwortet, wie die Behörden nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. Juli 2017 im Hinblick auf dann nicht genehmigte Spielhallen verfahren werden, also Spielhallen, denen weder eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erteilt, noch der härtefallbedingte Weiterbetrieb gestattet ist. Die Hoffnung, dass die Behörden mit Ablauf der Übergangsfrist mit Augenmaß vorgehen und den Weiterbetrieb dulden würden, bis zum Abschluss der zahlreichen gerichtlichen Klageverfahren zum Losverfahren und zur restriktiven Handhabung von Härtefallanträgen, hat sich nun zerschlagen.
Schließungsverfügungen
Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat am 6. Februar „an alle Vollzugsbehörden in Niedersachsen die verbindliche und von den Vollzugsbehörden zwingend zu beachtende Anweisung erteilt, für den Fall der Offenhaltung ungenehmigter Spielhallen über den 30. Juni 2017 hinaus, Schließungsverfügungen zu erlassen und diese für sofort vollziehbar zu erklären“, teilt Prof. Heinze mit.
Dem Justiziar zufolge bedeutet dies, dass die Vollzugsbehörden mit allen rechtlichen Möglichkeiten den Weiterbetrieb ungenehmigter Spielhallen verhindern und geöffnete Spielhallen notfalls mit Verwaltungszwang schließen werden.
Dramatische Folgen
„ Gegen solche Schließungsverfügungen werden sich Spielhallenbetreiber sodann mit Klagen gegen die Schließungsverfügungen und gegen die Sofortvollzugsanordnung mit Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Klage (Eilverfahren gem. § 80 Abs. 5 VwGO) wenden müssen“, sagt Prof. Heinze.
Darüber hinaus habe das Wirtschaftsministerium Niedersachsens verfügt, dass laufende Genehmigungsverfahren bis zum 31. März 2017 behördenseits abgeschlossen werden sollen. „Diese Anweisung des Ministeriums hat dramatische Folgen für die gesamte Branche in Niedersachsen und führt dazu, dass sich nun jeder Spielhallenbetreiber hinsichtlich seiner ungenehmigten Konzessionen auf eine Schließung und auf weitere Klage- und Eilverfahren im Interesse einer Offenhaltung seiner Spielhallen einrichten muss", folgert Heinze.
Sondermitgliederversammlung
Der NAV und der AVN kündigen an, aufgrund der weitreichenden Folgen dieser Ministerialanweisung für alle niedersächsischen Automatenunternehmer sehr kurzfristig eine Sondermitgliederversammlung durchzuführen. Dann wird Prof. Heinze ausführlich den Inhalt der Anweisung des Ministeriums als Oberster Fachaufsichtsbehörde erläutern und zahlreiche Hinweise zum weiteren Vorgehen geben.