Niedersachsen: Vorerst keine Schließung von Spielhallen am 1. Juli
Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die Kommunen angewiesen, Spielhallen bei echten Konkurrenzverhältnissen vorerst nicht zu schließen. So das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in seiner heutigen Pressemitteilung.
„Echte Konkurrenzverhältnisse“ lägen dann vor, wenn Spielhallen von unterschiedlichen Betreibern betrieben werden, führt das Wirtschaftsministerium aus.
Anders sehe es bei den sogenannten Multikomplexen mit bis zu 14 Spielhallen und einem Betreiber in einem Gebäude aus, betont das Ministerium: „Diese müssen wie geplant zum 1. Juli 2017 schließen beziehungsweise die Anzahl der Spielhallen auf eine reduzieren, da diese in der Regel von ein und demselben Betreiber betrieben werden. Hier liegt keine echte Konkurrenzsituation vor.“
Von dem Verbot der Mehrfachkonzessionen seinen 2/3 aller zu schließenden Spielhallen in Niedersachsen betroffen, sagt das Wirtschaftsministerium.
Anlass für die Weisung seien mehrere Gerichtsurteile, die das Losverfahren zur Reduzierung der Spielhallen betreffen. Dabei bezieht sich das niedersächsische Wirtschaftsministerium in seiner Pressemitteilung auf die Urteile der Verwaltungsgerichte Oldenburg und Osnabrück: „Bei Multikomplexen sind beide Gerichte in der Beurteilung einig. Auseinander gehen die Meinungen beim Thema Losentscheid in dem Moment, wo echte Konkurrenzverhältnisse zwischen zwei oder mehr selbstständigen Betreibern vorliegen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hält auch in solchen Fällen eine Reduzierung der Spielhallen per Losentscheid für rechtlich möglich. Voraussetzung wäre das Vorliegen einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Osnabrück dagegen ist der Auffassung, der Losentscheid sei nur als ,ultima ratio’ möglich. Ziel ist es jetzt, durch eine Entscheidung im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhalten.“
Bis zu einem entsprechenden Urteil, seien jetzt die Kommunen angewiesen worden, im Fall von echten Konkurrenzverhältnissen von Schließungen abzusehen, betont das Wirtschaftsministerium abschließend.