31.01.2017

Niedersachsen ändert Glücksspielgesetz

Das niedersächsische Glücksspielgesetz soll geändert werden. Wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilt, werde das in der Praxis bereits angewandte Losverfahren auf Vorschlag des Wirt­schaftsministeriums gesetzlich geregelt.

"Die geplanten Änderungen nor­mieren ein bereits im Verwaltungsvollzug bewährtes Vorgehen, sie sind inso­weit gesetzliche Klarstellung", schreibt die Staatskanzlei.

Zur verbesserten Bekämpfung des illegalen Glücksspiels soll außerdem eine Rechtsgrund­lage für die rechtssichere Durchführung von behördlichen Testspielen geschaffen werden. Testkäufe und Testspiele seien wichtige Instrumente bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels, heißt es. Die Einfüh­rung der Rechtsgrundlage solle bei den aufsichtsbehördlichen Maßnahmen Rechtssicherheit ge­währleisten. Sie stelle auch klar, dass die Glücksspielauf­sichtsbehörde zu Ermittlungszwecken und zum Nachweis unerlaubten Glücksspiels Test­käufe und Testspiele durchführen dürfe, die nicht als behördliche Maßnahme erkennbar sind.