Neue VBG-Vorschrift: Mehr Bargeld in Kassen zulässig
In der Unfallverhütungsvorschrift „Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken“ der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gab es im Zuge der Euro-Einführung Veränderungen. „Eine wichtige Änderung betrifft die Verwahrung von Bargeldbeständen“, erklärt Norbert Moser, Spielstätten-Obmann der VBG. So werde in Paragraf 20, Absatz 8, gefordert, dass der Bargeldbestand von gesicherten Wechselkassen so gering wie möglich zu halten ist. Neu heißt es in der Vorschrift: „Diese Forderung ist erfüllt, wenn der Bargeldbestand je gesicherter Wechselkasse höchstens 500 Euro (bis 31. Dezember galten 800 Mark) und davon in Banknoten höchstens 300 Euro (bis 31. Dezember galten 400 Mark) beträgt.“ Norbert Moser führt aus: „Hier wurden die zulässigen Beiträge erhöht. Dies erschien sinnvoll, da bei einer Umrechnung von 2:1 zu wenig Scheine erlaubt wären. Auch der fehlende Ersatz für die 5-Mark-Münze wurde bei dieser Entscheidung berücksichtigt.“