29.05.2020

Neue Eindämmungsverordnung in Brandenburg

Hendrik Meyer, Justiziar des Verbandes Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland, bittet die Mitglieder, die neue Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg in den Spielhallen umzusetzen.

Für das Bundesland Brandenburg liegt eine neue Eindämmungsverordnung (Hygienevorschriften) vor.

Seit dem 28. Mai 2020 dürfen die Spielhallen in Brandenburg ihre Tore wieder für Gäste öffnen. Nun liegt die neue Eindämmungsverordnung in der Fassung vom 27. Mai 2020 vor, die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II am 27. Mai 2020 (Nr. 43) veröffentlicht worden ist.

„Nach erster Sichtung sind hier für Spielhallen allgemeine Regeln wie das Abstandsgebot (Paragraf 1), die Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln, die Steuerung des Zutritts (Paragraf 3) und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Paragraf 4) zu beachten“, teilt Rechtsanwalt Hendrik Meyer, Justiziar des Verbandes Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland, in einem Rundschreiben mit.

Der Verband bittet seine Mitglieder, die Regelungen aufmerksam zu lesen und in den Spielhallen umzusetzen.