Hessen: 5 Quadratmeter-Beschränkung in Gaststätten und Spielhallen entfällt
Die hessische Landesregierung hat mit sofortiger Wirkung die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. Mai 2020 geändert, teilt der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) in einem Rundschreiben vom 28. Mai mit.
Dieser neuen Fassung zufolge ist die 5 Quadratmeter-Beschränkung für Gaststätten und Spielhallen aufgehoben. Allerdings besteht nach wie vor die Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter.
Für Spielhallen gelten weiterhin folgende Beschränkungen:
1. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
2. Besucherinnen und Besucher sowie das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
3. Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste müssen zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber erfasst werden; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn des Besuchs geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist zu löschen oder zu vernichten,
4. geeignete Hygienemaßnahmen müssen getroffen und überwacht werden sowie
5. Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.
In Gaststätten dürfen Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden, wenn sichergestellt ist, dass:
a) ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
b) Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber erfasst werden; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn des Besuchs geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist zu löschen oder zu vernichten,
c) Küchenpersonal, Kellnerinnen und Kellner sowie Servicekräfte eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen,
d) keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung bereitgestellt werden,
e) geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie
f) Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.
Öffnungszeiten Pfingsten 2020
Darüber hinaus weist der Hessische Münzautomaten-Verband auf die Öffnungszeiten an Pfingsten hin: „Am Pfingstsonntag, den 31. Mai 2020 und am Pfingstmontag, den 1. Juni 2020 gelten für Spielhallen in Hessen die Sperrzeiten von 4 Uhr bis 12 Uhr für Sonn- und Feiertage. Für Gaststätten in Hessen gelten keine Besonderheiten.“
Einstellung der HMV-Corona-Hotline
Der Verband teilt überdies mit, dass die HMV-Corona-Hotline eingestellt wird. Laut HMV wurde diese seit dem 17. März 2020 mehr als 620 Mal von Mitgliedern angerufen.
Durch die Wiedereröffnung der Spielhallen und Gaststätten habe sich in den letzten Tagen gezeigt, dass die Hotline nicht mehr erforderlich sei. Daher werde der HMV die Hotline am 31. Mai 2020 abschalten.
Der Verband weist darauf hin, dass Mitglieder auch weiterhin an die Geschäftsstelle Fragen richten können. Die HMV-Geschäftsstelle ist montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 17 Uhr unter 0561 7392103 telefonisch und per E-Mail über hmv@baberlin.de zu erreichen.