14.08.2024

Nach den Spielerklagen: Fordern jetzt die Online-Anbieter die ausgezahlten Gewinne zurück?

Der maltesische Anbieter Bet365 reagierte mit einer Gegenklage auf die Forderung einer Onlinecasino-Teilnehmerin.

Sehr viele Online-Glücksspielteilnehmer in Deutschland versuchen zur Zeit ihre Einsätze von den Wettanbietern zurück zu klagen. Begründung: Zur Zeit der Wettteilnahmen habe der Online-Anbieter noch gar keine Lizenz für das Angebot besessen. Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof jedoch, so einen Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen und zwei Parallelverfahren bis zur Klärung durch den EuGH auszusetzen (AutomatenMarkt berichtete hier).

Oberste Gerichtshof kassierte das Urteil

Dass es auch andersrum gehen kann, darüber berichtete hier die österreichische Tageszeitung „Standard“. Eine österreichische Glücksspielteilnehmerin hatte beim Onlinecasino Bet365 ihre Spielverluste zurückgefordert. Daraufhin hat das Onlinecasino seinerseits die Gewinne der Klägerin zurückgefordert. Laut dem Zeitungsbericht handelte es sich dabei um eine Summe in Höhe von rund 7 000 Euro. Zwar lehnte das Bezirksgericht Donaustadt diese Klage zunächst ab, aber der Oberste Gerichtshof kassierte das Urteil und gab dem Casino recht. Glücksspielverträge mit illegalen Onlinecasinos seien in Österreich „absolut nichtig“, so dass die Verträge rückabgewickelt werden müssen – in beide Richtungen. Hintergrund: In Österreich dürfen nur Casinos Austria Onlineglücksspiel anbieten.

Schutzschirm für Online-Glücksspielanbieter

Die Rückforderung der Spieleinsätze dürfte sich in der Praxis jedoch deutlich schwieriger gestalten, als die Rückforderung der Gewinne. Die Regierung Maltas hat per Gesetz einen Schutzschirm für die dort ansässigen Online-Glücksspielanbieter – so auch Bet365 – gespannt, um diese vor der Rückforderung von Spieleinsätzen zu bewahren. Dieses Vorgehen wird aktuell durch die EU-Kommission geprüft. Ob zudem mit diesem österreichischen Urteil auch ein Trend für den deutschen Online-Glücksspielmarkt gesetzt wird, bleibt abzuwarten.