29.04.2021

Mit Neuanträgen abwarten

In seiner Eigenschaft als Justiziar des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz wendet sich Rechtsanwalt Tim Hilbert aktuell an die Spielhallenbetreiber des Landes. Er empfiehlt wegen unklarer Rechtslage derzeit keine Neuanträge auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zu stellen.

In Rheinland-Pfalz hätten alle Bestandsspielhallen eine bis zum 30. Juni 2021 befristete Erlaubnis erhalten. Für solche, die alle geforderten Mindestabstände einhalten, beziehungsweise die im Auswahlverfahren den Vorzug erhalten hätten, verlängere sich diese Erlaubnis jetzt um ein Jahr.

Mit Blick auf die derzeitige Rechtslage sei im Falle von Neuanträgen mit einer Ablehnung zu rechnen, betont Hilbert. Auch jetzt gestellte Neuanträge berechtigten nicht zum Weiterbetrieb über den 30. Juni hinaus und zögen auch keine Duldung nach sich. Daran habe die ADD keinen Zweifel gelassen.

„Dementsprechend empfehlen wir, Neuanträge bis zu einer Änderung der derzeit geltenden Rechtslage zurückzustellen“, so Rechtsanwalt Hilbert. „Der Automaten Verband Rheinland-Pfalz steht mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kontakt und wird Sie im Falle einer gesetzlichen Änderung über die Voraussetzungen einer Neubeantragung informieren.“