16.03.2020

Ministerpräsident Söder ruft Katastrophenfall aus – Spielhallen in Bayern müssen schließen

BAV-Justiziar Christian Szegedi gibt den bayerischen Automatenunternehmern Tipps in schwierigen Zeiten.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat heute für Bayern den Katastrophenfall ausgerufen.

Dies hat auch Auswirkungen auf unsere Branche. In Bayern müssen ab Dienstag, den 17. März alle Freizeiteinrichtungen, darunter auch Spielhallen, geschlossen werden.

Christian Szegedi, der Justiziar des Bayerischen Automaten-Verbandes (BAV), teilt zudem mit, dass ab Mittwoch, den 18. März, nur noch Speiselokale öffnen dürfen, auch nur von 6 - 15 Uhr. Zudem gelte maximal 30 Personen in einer Lokalität. Der Abstand der Tische müsse 1,5 Meter betragen.

Einzelhandel schließt – mit Ausnahmen

Des Weiteren werden vom 18. März an bis zum 30. März alle Läden des Einzelhandels geschlossen. Nicht eingeschränkt würden allerdings die Möglichkeiten beim Einkauf von Lebensmitteln.

„Um die Versorgung mit dem alltäglichen Bedarf sicherzustellen, gilt das aber nicht für Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Tankstellen und Autowerkstätten, Drogeriemärkte, Reinigungen, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Geschäfte mit Tierbedarf sowie Bau- und Gartenmärkte. Für diese Zwecke dürfen auch Einkaufszentren und Kaufhäuser öffnen. All diese Geschäfte dürfen werktags nun sogar von 6 bis 22 Uhr offen haben, und auch an Sonntagen von 12 bis 18 Uhr“, heißt es in der „Süddeutschen Zeitung“.

Ministerpräsident hält weitere Maßnahmen für möglich, sofern nötig.

BAV rät zu Zwischenkassierung bei Gastro-Plätzen

Der BAV rät seinen Mitgliedern unter anderem an „Ihren Gastro-Aufstellplätzen und in Ihren Spielhallen kurzfristig eine Zwischenkassierung durchzuführen“. Ratsam sei es wohl auch, die Geldbestände zu sichern. Der BAV rät, entleerte Geldspielgeräte und Wechsler offen stehen zu lassen, um Kriminalität nicht anzuziehen.

Des Weiteren müsse Angestellten im Regelfall das Gehalt weitergezahlt werden, wenn ein Betrieb wegen des neuen Coronavirus auf behördliche Anweisung geschlossen werden muss.

Kurzarbeitergeld und Soforthilfe

Dem Bundesarbeitsministerium zufolge ist der Arbeitgeber grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet - auch wenn er seine Mitarbeiter wegen außerbetrieblicher Gründe nicht beschäftigen kann. Der Arbeitgeber trage hier das Betriebsrisiko.

Arbeitgeber können zu ihrer Entlastung Kurzarbeitergeld beantragen, was der BAV-Justiziar empfiehlt.

Nähere Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten sie hier.

Szegedi weist zudem darauf hin, dass es eine Soforthilfe für Betriebe geben wird, die in Not geraten sind.

„Finanz- und Wirtschaftsministerium haben einen Katalog entwickelt, so dass zwischen 5 000 und 30 000 Euro abgerufen werden können. Zuständig sind die Bezirksregierungen“, informiert Szegedi.

Wichtig: Es gibt derzeit keine Ausgangssperre in Deutschland. Gleichwohl sind in Bayern nur noch Veranstaltungen im unmittelbaren privaten Umfeld erlaubt.