16.03.2020

Bundesjustizministerium: Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen aussetzen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant die Insolvenzantragspflicht für Corona-geschädigte Unternehmen auszusetzen. (Foto: Thomas Köhler / photothek)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.

Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, erklärt dazu: „Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Deshalb flankieren wir das von der Bundesregierung bereits beschlossene Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 für die betroffenen Unternehmen. Mit diesem Schritt tragen wir dazu bei, die Folgen des Ausbruchs für die Realwirtschaft abzufedern.“

Weitere Infos finden Sie auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.