Mindestlohn steigt am 1. Juli 2022
Der gesetzliche Mindestlohn, der derzeit bei 9,82 Euro pro Stunde liegt, steigt ab dem 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde.
Das hat auch Auswirkungen auf die sogenannten Minijobs. Die Verdienstgrenze im Minijob liegt bei 450 Euro. Das heißt bei einem Stundenlohn von 10,45 Euro dürfen Minijobber höchstens 43,062 Stunden im Monat arbeiten.
Erneute Steigerung ab dem 1. Oktober
Ab dem 1. Oktober 2022 tritt dann der von der Ampel-Regierung initiierte Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde in Kraft. Da ab dem 1. Oktober 2022 auch die Verdienstgrenze für Minijobber von 450 Euro auf 520 Euro angehoben wird, dürfen Minijobber dann 43,333 Stunden im Monat arbeiten.
Mit der Erhöhung der Minijob-Grenze steigt auch die Midijob-Obergrenze zum 1. Oktober von derzeit 1 300 Euro auf 1 600 Euro.