30.06.2022

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zieht nach einem Jahr Glücksspielstaatsvertrag Bilanz

Heute vor einem Jahr startete das Referat „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ im Landesverwaltungsamt (LVwA) Sachsen-Anhalt mit seiner Arbeit. Nun zieht die Behörde in einer Pressemitteilung Bilanz.

„Ziel war es unter anderem, das bislang illegale Glücksspielwesen im Internet zu legalisieren“, teilt die Behörde mit.

Kernaufgaben

Kernaufgaben des Referates sind seitdem die Erteilung von Erlaubnissen für die Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen sowie das Vorgehen gegen unerlaubtes öffentliches Glücksspiel und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Land angeboten wird. Zudem führt das Referat die so genannte Limitdatei und die Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet bei mehreren Anbietern sowie das Safe-Server-Überwachungssystem für die elektronische Kontrolle der Anbieter. Darüber hinaus ist das Referat für die Führung und Veröffentlichung der sog. White-List und die Ergreifung von Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote, dem sog. IP-Blocking, zuständig.

„Die übergangsweise durch das Landesverwaltungsamt übernommenen Aufgaben haben die zuständigen Kolleginnen und Kollegen inzwischen auf einen guten Stand gebracht, an welchen nach dem 31. Dezember 2022 die Glücksspielbehörde anknüpfen kann. Hauptaugenmerk liegt nach wie vor auf der Erteilung von Erlaubnissen für Online-Poker und virtuelles Automatenspiel. Hier haben wir die ersten Erlaubnisse erteilt“, sagt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Thomas Pleye.

Zahlen und Fakten

Im Einzelnen gestaltet sich der Stand der Antragsverfahren in Bezug auf virtuelles Automatenspiel und Online-Poker (Stand 30. Juni 2022) wie folgt: Insgesamt wurden 71 Anträge für virtuelles Automatenspiel und Online-Poker gestellt. Davon wurden acht Anträge zurückgenommen. Unter anderem zog beispielsweis die schwedische Kindred Group ihre Marke Unibet aus dem deutschen Markt zurück.

Von den verbliebenen 63 Anträgen wurde(n)

  • zwölf Erlaubnissen im Glücksspielkollegium zugestimmt,

  • drei Erlaubnisse zugestellt sowie die entsprechenden Einträge in die White-List vorgenommen,

  • einer Ablehnung im Glücksspielkollegium zugestimmt,

  • drei Erlaubnisse werden derzeit noch im Glücksspielkollegium beraten sowie

  • einer Einzelspielgenehmigung (178 Spiele) durch das Glücksspielkollegium zugestimmt; weitere folgen sukzessive.

  • In der nächsten Kollegiumssitzung Anfang Juli werden weitere acht Erlaubnisse eingebracht.


Vorgehen gegen illegales Glücksspiel

Im Aufgabenkomplex Vorgehen gegen illegales Glücksspiel wurden bisher 148 Fälle zum unerlaubten Glücksspiel überprüft sowie insgesamt 871 Webseiten kontrolliert. Der überwiegende Teil der Verwaltungsverfahren habe sich gegen Glücksspielanbieter, die grundsätzlich nicht erlaubnisfähig sind gerichtet, weil ihr Sitz außerhalb des EU/EWR-Raumes sei. Es seien nach Zustimmung durch das Glücksspielkollegium der Länder vier Untersagungsverfügungen erlassen worden.

Zusätzlich seien 90 Fälle zur Werbung für unerlaubtes Glücksspiel überprüft worden. Bei Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) seien überwiegend aufklärende Hinweisschreiben erfolgt. Auch hier wurden laut Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Verwaltungsverfahren eingeleitet. In 25 Fällen seien Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verwirklichung der Paragrafen 284 (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels), 285 (Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel), 287 (Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung) Strafgesetzbuch (StGB) gestellt worden.

Erste Aufgaben gehen an GGL über

Eine weitere maßgebliche Neuerung des Glücksspielstaatsvertrages war die Schaffung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Diese nahm ihre Arbeit ebenfalls am 1. Juli 2021 in Halle (Saale) auf, zunächst jedoch ohne die Wahrnehmung konkreter glücksspielrechtlicher Verwaltungsaufgaben.

Die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes für die Glücksspielaufsicht wegen unerlaubten öffentlichen Glücksspiels und der Werbung hierfür endet am heutigen 30. Juni. Ab dem 1. Juli geht diese auf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) über.

Weitergabe des symbolischen Staffelstabes an die GGL

„Jede neue Aufgabe stellt alle Beteiligten vor größere und kleinere Herausforderungen - erst Recht, wenn es sich um zwei verschiedene Behörden handelt, die zeitgleich mit verschiedenen Voraussetzungen und Aufgaben, aber demselben Ziel starten. Wir können mit den bisherigen Ergebnissen sehr zufrieden sein und übergeben nunmehr sowohl Teilaufgaben als auch Personal und somit den symbolischen Staffelstab an die GGL. Ich wünsche allen Beteiligten weiterhin viel Erfolg“, sagt LVwA-Leiter Pleye.

Noch bis zum 31. Dezember 2022 übernehme das Referat „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ im Landesverwaltungsamt die notwendigen Verwaltungsarbeiten und Genehmigungsverfahren, um anschließend in die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder überführt zu werden.

„Der Grundstein für eine reibungslose Übergabe ist gelegt, auf welchem die GGL gut aufbauen kann. Dank des Engagements der Kolleginnen und Kollegen beider Behörden können wir mit Zuversicht in Richtung Jahresende schauen. Der Blick ist dabei auf den Abschluss aller Genehmigungsverfahren gerichtet, so dass dann das Glücksspielkollegium sein finales Go geben kann“, sagt Pleye.