Mindestlohn soll angepasst werden
Seit mehr als drei Jahren gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 soll er ansteigen. Das empfiehlt die sogenannte Mindestlohnkommission.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Zwei Jahre später wurde er auf auf 8,84 Euro erhöht. Nun empfiehlt die Kommission eine erneute Anpassung, diesmal in zwei Schritten. Zum 1. Januar 2019 soll der Mindestlohn danach auf 9,19 Euro ansteigen, ein Jahr später in einem weiteren Schritt auf 9,35 Euro pro Stunde.
Ziel des Mindestlohns ist ein Mindestschutz der Arbeitnehmer, die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen, aber auch die Sicherung der Beschäftigung. Die Mindestlohnkommission besteht aus insgesamt neun Mitgliedern, davon drei Vertreter der Arbeitgeberseite, drei Gewerkschafter sowie zwei Wissenschaftler und ein Vorsitzender. Die Beratungen der Kommission sind nicht öffentlich. Die Wissenschaftler haben nur eine beratende Funktion und kein Stimmrecht.
Ob der Mindestlohn tatsächlich und im vorgeschlagenen Umfang steigt, beschließt das Bundeskabinett per Verordnung.