Maßnahmen aus dem Entlastungspaket, die auf Unternehmen zugeschnitten sind
Der Bundesverband Automatenunternehmer hat das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung analysiert. "Neben zahlreichen Maßnahmen für die privaten Haushalte enthält das Beschlusspapier, das am Sonntag von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vorgestellt wurde, auch Unterstützungsmaßnahmen, die konkret auf Unternehmen zugeschnitten sind", heißt es in einem BAdirekt-Rundschreiben.
Diese Maßnahmen sind:
– Mittels einer Strompreisbremse wird für Haushalte und Unternehmen ein „Basisverbrauch“ definiert. So soll eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis bezogen werden können. Jeglicher Verbrauch über diesen Basisverbrauch wird sodann zum Marktpreis abgerechnet. Dadurch sollen Haushalte und Unternehmen entlastet werden und gleichzeitig ein Anreiz zum Energiesparen gesetzt werden.
– Die Bundesregierung und die Sozialpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) arbeiten an einer Lösung, um einer Lohn-Preis-Spirale aufgrund zunehmender Einkommensverluste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit einhergehender Ausgleichforderungen vorzubeugen. Die Bundesregierung schlägt hierzu vor, dass einmalige Zahlungen an Beschäftigte bis zu einem Betrag in Höhe von 3 000 Euro von Steuern und Sozialversicheurngsabgaben zu befreien.
– Energieintensive Unternehmen, die ihre Steigerung der Energiekosten nicht weitergeben können, sollen durch ein spezielles Programm unterstützt werden.
– Maßnahmen, die der Energieeffizienz und Investitionen in Substitutionsmaßnahmen (Austausch) dienen, sollen gefördert und unterstützt werden.
– Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen, nämlich das KfW Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR), die Bund-Länder-Bürschaftsprogramme zur kurzfristigen Liquiditätssicherung sowie das Energiekostendämpfungsprogramm, werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
– Die Sonderregeleungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.
– Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird ebenso verlängert.
– Bis zum 31. März 2024 wird die Umsatzsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt.
Genauere Informationen werden folgen
"Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen wird nun in den jeweiligen Ministerien umgesetzt beziehungsweise es werden bestimmte Maßnahmen zunächst noch den ordentlichen Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Wir werden Sie über den Fortschritt informieren", beschließt BA-Geschäftsführerin Simone Storch das Rundschreiben.