24.08.2001

Leitung besetzt – Online-Bank muss zahlen

Wenn ein Kunde einer Online-Bank Aktien nicht über das Internet ordern kann, muss das Geldistititut haften. Eine Online-Bank ist verpflichtet, Zugangswege über das Internet aufrechtzuerhalten und so zu gestalten, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können. So die Entscheidung des Landgerichts Itzehoe. Ein Kunde hatte im April letzten Jahres per Internet Aktien für rund 52 000 Mark gekauft. Um einen kurzfristigen Kursgewinn einstecken zu können, wollte er die Wertpapiere einige Stunden später wieder verkaufen. Eine Verbindung über das Internet kam aber nicht zustande. Der Kunde musste seine Order telefonische aufgeben. In der Zwischenzeit war der Kurs gefallen. Für den entgangenen Spekulationsgewinn verlangte er Schadenersatz und bekam Recht. Die Bank muss jetzt 2 500 Euro zahlen, da der Systemfehler zu ihren Lasten gehe, hießt es in der Urteilsbegründung.