Landgericht Bielefeld bestätigt Gauselmann Gruppe in puncto Spieler- und Verbraucherschutz
Das Landgericht Bielefeld hat heute entschieden, dass der Fachverband Glücksspielsucht (fags) von der Gauselmann Gruppe nicht verlangen kann, bestimmte Spielersperren auszusprechen, für die es in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Grundlage gibt.
Vorausgegangen war eine mündliche Verhandlung am 7. März 2017. Die Gauselmann Gruppe ist seit langem von der Wichtigkeit von Spielersperren überzeugt, lehnt aber die vom Fachverband Glückspielsucht geforderte Sperrpraxis unter anderem wegen schwerwiegender datenschutzrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Ausweiskontrollen aller Spielgäste ab.
fags-Klage als unbegründet abgewiesen
Zu Recht, wie das Landgericht Bielefeld heute bestätigte. Die Klage des Fachverbandes Glücksspielsucht wurde als unbegründet abgewiesen. Die Gauselmann Gruppe wird ihr bereits in einigen Bundesländern erprobtes Sperrsystem, das datenschonend und effektiv biometrische Merkmale prüft, jetzt flächendeckend auf freiwilliger Basis in Nordrhein-Westfalen zügig einsetzen.
„Heute hat das Gericht unsere rechtliche Auffassung bestätigt und das Ansinnen des Fachverbandes Glücksspielsucht (fags) zurückgewiesen. Damit können wir nun in Zukunft eine bessere, einwandfreie und datenschutzrechtliche Sicherheit derjenigen gewährleisten, die sich, aus welchen Gründen auch immer, in unseren Spielstätten vom Spiel ausschließen lassen wollen“, kommentiert Mario Hoffmeister, Leiter des Zentralbereichs Kommunikation der Gauselmann Gruppe, das heute ergangene Urteil des Landgerichts Bielefeld.
Innovative Technik: Face-Check-System
Als verantwortungsbewusster Spielstättenbetreiber setzt die Gauselmann Gruppe in Sachen Einlasskontrolle und Spielersperre auf innovative Technik (wie auf Flughäfen), die auch datenschutzrechtlich geprüft und unbedenklich ist.
"Mit dem Face-Check-System kann mittels Gesichtserkennung geprüft werden, welchem Spielstätten-Gast der Einlass bedenkenlos gewährt werden kann und welchem er verwehrt wird. Face-Check ist dabei bisherigen Einlasskontrollsystemen in puncto Handling, Sicherheit und Datenschutz überlegen", wird betont.
Spielgäste, die sich selber vom Automatenspiel ausschließen lassen möchten, würden so zuverlässig erkannt. Außerdem ermöglicht das System eine Altersschätzung. Bei vermeintlich minderjährigen Besuchern benachrichtigt das System unverzüglich das Spielstättenpersonal, damit eine zuverlässige Alterskontrolle durchgeführt wird.
Baden-Württemberg Face-Check-Vorreiter
„Dass unser System in der Praxis funktioniert, zeigt sich in Baden-Württemberg, dort haben wir aufgrund der aktuellen Gesetzgebung alle unsere 18 Casino Merkur-Spielotheken bereits im vergangenen Jahr mit dem Face-Check-System ausgerüstet. Und das System läuft hervorragend“, so Mario Hoffmeister.
„In Nordrhein-Westfalen werden wir auf freiwilliger Basis alle unsere 76 Spielotheken zügig mit dem Face-Check-System ausrüsten.“
Mehr Spieler- und Verbraucherschutz
Einzelne Spielstätten, etwa in Espelkamp, sind bereits mit Face-Check ausgestattet. "Hier wäre es wünschenswert, wenn die Bundesländer die gesetzgeberischen Grundlagen für die bundesweite Einführung eines solchen biometrischen Systems schaffen würden. Das würde, im Gegensatz zu Abstandsgeboten und dem Verbot von sogenannten Mehrfachkonzessionen, ein echter Schritt in Richtung mehr Spieler- und Verbraucherschutz sein", betonen die Ostwestfalen.