Landesdirektion Sachsen pocht auf Schließung von Spielhallen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat in den vergangenen Monaten laut einer Pressemitteilung die Verfahren zur Erteilung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse für Altspielhallen im Freistaat durchgeführt und abgeschlossen.
In Sachsen waren insgesamt 402 Spielhallen von den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages betroffen. „Die mit der Vergabe der glücksspielrechtlichen Erlaubnis verbundenen Überprüfungen durch die LDS ergaben, dass 170 der so genannten Altspielhallen weiterbetrieben werden dürfen und 171 Spielhallen zu schließen sind. 51 Fälle hatten sich erledigt, beispielsweise durch Betreiberwechsel oder freiwillige Betriebsaufgabe, und für 10 Spielhallen wurden keine Anträge gestellt“, verlautbart die LDS.
Die Landesdirektion Sachsen gibt an, dass nicht alle Spielhallenbetreiber, denen eine glücksspielrechtliche Erlaubnis versagt werden musste, ihre Geschäfte tatsächlich auch zum 1. Oktober 2017 geschlossen hätten. Die betreffenden Spielhallenbetreiber würden nun in den nächsten Tagen Anhörungsschreiben zur Schließung ihrer Spielhallen erhalten. Auch Ordnungswidrigkeitsverfahren seien eingeleitet worden.
Der Betrieb ist einzustellen
Die Übergangsfristen sind seit dem 1. Oktober 2017 abgelaufen. Der Betrieb von Spielhallen ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis ist der LDS zufolge einzustellen. Das gelte auch für Betreiber, deren Eilanträge auf einstweiligen Rechtsschutz von den Verwaltungsgerichten beziehungsweise vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht abgewiesen wurden. Die Schließung könne auch nicht durch Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung ersetzt werden.
„Der Betrieb einer Spielhalle ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis ist illegales Glücksspiel. Es handelt sich um eine Straftat“, so die LDS.
Die Landesdirektion weist darauf hin, dass Bußgelder in der Höhe bis zu 500 000 Euro verhängt werden können. Die Zwangsgelder bei Schließungsverfügungen können bis zu 25 000 Euro betragen.
Die Pressemitteilung der Landesdirektion Sachsen ist hier nachzulesen.